InvZulG – Verlängerung bis 2013 mit jährlich verminderten Fördersätzen
Das derzeitige Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG 2007) läuft Ende 2009 aus. Um betriebliche Investitionen in den neuen Ländern durch eine Investitionszulage weiterhin zu fördern, wurde mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf eine Nachfolgeregelung bis 2013 geschaffen. Dabei kommt es zu einer degressiven Ausgestaltung der Fördersätze. Die derzeit geltende Grundzulage von 12,5 v.H. für Großunternehmen soll sich von 2010 bis 2013 jährlich um 2,5 v.H. verringern, sodass für im Jahr 2013 begonnene Erstinvestitionsvorhaben noch 2,5 v.H. Investitionszulage gewährt werden. Der Satz von 25 v.H. für kleine und mittlere Unternehmen sinkt entsprechend um 5 v.H. pro Jahr, sodass 2013 nur noch 5 v.H. übrig bleiben.
Damit stehen bis 2013 steuerfreie Zulagen in einer Größenordnung von rund 2,3 Mrd. EUR zur Verfügung. Diese fließen in betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes, bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen und ins Beherbergungsgewerbe. Zum Fördergebiet gehören alle neuen Bundesländer und das gesamte Land Berlin. Für die in der Anlage 1 zum Gesetz aufgeführten Teile des Landes Berlin gelten allerdings Sonderbedingungen. Investitionsvorhaben in diesem Teil von Berlin sind nur eingegrenzt förderfähig, Investitionsvorhaben großer Unternehmen sind hier nicht förderfähig.
Der Kreis der begünstigten Unternehmen sowie die förderfähigen Investitionen ändern sich gegenüber den bisher bestehenden Regelungen nicht. Mehrjährige Investitionsvorhaben werden mit dem Zulagensatz gefördert, der bei Beginn des Investitionsvorhabens gilt. Unternehmen, die bis Ende 2009 mit ihren Investitionsprojekten beginnen, können also noch von den derzeit geltenden Fördersätzen profitieren. Das Gesetz soll nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
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