InvZulG - Veröffentlichter Gesetzentwurf stellt geplante Änderungen ab 2007 vor
Das InvZulG 2005 läuft zum Ende des Jahres 2006 aus. Grundsätzlich soll nach dem Entwurf zum InvZulG 2007 die derzeitige Förderung über das Jahresende hinaus bis Ende 2009 weiter gewährt werden. Begünstigt sind Erstinvestitionen zur Anschaffung oder Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sowie von Gebäudeneubauten. Die begünstigten Wirtschaftszweige sollen um das Beherbergungsgewerbe erweitert werden, wozu Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze sowie Erholungsheime zählen, nicht jedoch Ferienwohnungen und Privatunterkünfte.
Darüber hinaus sind Anpassungen an das europäische Beihilferecht der EU-Kommission vorzunehmen. So sollen Leasingunternehmer keine Investitionszulage mehr beanspruchen können. Für kleine und mittlere Unternehmer verringert sich die Bindungsfrist von fünf auf drei Jahre.
Regional werden sich ab 2007 Anpassungen im Großraum Berlin ergeben. Das gilt für einige Orte Brandenburgs, die entweder dem normalen Förder- oder dem Randgebiet zugeschlagen werden. Das führt per saldo zu einer Verbesserung und örtlich zu höheren Fördersätzen. Im Gegenzug gehören Teile Berlins ab 2007 nicht mehr zum Fördergebiet, sodass hier die Vergünstigungen für Investitionsvorhaben letztmalig gewährt werden, die vor dem 1.1.2007 begonnen haben. Für die übrigen Teile Berlins kommt es in der Regel zu einer Minderung der Fördersätze.
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