Jahressteuergesetz 2007 – Ein Überblick über sämtliche Änderungen
Das Artikelgesetz enthält insgesamt über 200 steuerliche Vorschriften zu 19 Gesetzen, die geändert werden. Die Änderungen treten zumeist ab 2007 in Kraft, in einigen Fällen aber auch rückwirkend. Über die wichtigsten Punkte hatten wir bereits während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens berichtet (s. AStW 06, 598, 670, 825).
So wird beispielsweise die verbindliche Auskunft kostenpflichtig, Behörden dürfen die Jahresbescheinigungen vor Ort bei den Banken prüfen und das Verfahren zur Einführung der bundeseinheitlichen Identifikationsnummer wird in Gang gesetzt. Hinzu kommen Verbesserungen bei der Rürup-Rente, insbesondere für Selbstständige und Ruheständler, sowie die neue Pauschalierungsmöglichkeit mit 30 v.H. für Zuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftspartner. Zudem wurde der rückwirkende Wegfall der Verlustverrechnung bei Steuersparfonds auch im Bereich der Kapitaleinkünfte ab 2006 beschlossen.
Darüber hinaus kommt es zu gesetzlichen Anpassungen an die BFH-Rechtsprechung. Das gilt z.B. für die Verrechnung von Spekulationsverlusten, den generellen Verlustvortrag, die Antragsveranlagung bei Arbeitnehmern, die gewerbliche Infektion von Personengesellschaften sowie die Verteilung von Verlustvorträgen bei der GewSt. Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer ergeben sich über das BewG Höherbewertungen bei Immobilien und Grundstücken durch die zeitnahe Erfassung von Jahresrohmiete und Bodenrichtwerten sowie durch eine geänderte Berechnung bei Erbbaurechtsgrundstücken und Gebäuden auf fremdem Grund und Boden.
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