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  • Jahressteuergesetz 2008 - Weitere Änderungen gegenüber dem Kabinettsentwurf

    Das vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2008 beinhaltet noch eine Reihe von Ergänzungen im Vergleich zum Entwurf des Bundeskabinetts (s. AStW 07, 587). Das gilt insbesondere für die Einstufung von Sachverhalten als Gestaltungsmissbrauch, den Werbungskostenabzug bei GmbH-Anteilen unter der Abgeltungsteuer, die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, die verminderte Hinzurechnung von Mieten und Leasing bei der Gewerbesteuer sowie den verkürzten Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer bei bestimmten Fonds. Nachfolgend werden die für die Praxis wichtigen Neuregelungen im Überblick vorgestellt:  

     

    • Gesetzlich soll definiert werden, dass Einnahmen-Überschuss-Rechner die Vorschriften für geringwertige Wirtschaftsgüter und zur Bildung des neuen Sammelpostens befolgen müssen.

     

    • Die vom Arbeitgeber erbrachten pauschalen Rentenversicherungsbeiträge bei Mini-Jobs sollen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG nur dann zu den Vorsorgeaufwendungen hinzugerechnet werden, wenn der geringfügig Beschäftigte dies beantragt. Von einem solchen Antrag profitiert der Steuerpflichtige, wenn er sich für die Entrichtung der Regelbeiträge zur Sozialversicherung entschieden hat.

     

    • Bei Kinderbetreuungskostenund haushaltsnahen Dienstleistungen sollen Rechnung und Zahlungsbeleg zwar weiterhin Voraussetzung für den Abzug sein. Sie sollen in allen offenen Fällen aber nicht mehr der Steuererklärung beigefügt werden müssen. Damit soll die Abgabe mittels ELSTER erleichtert werden. Das Finanzamt soll die Belege aber im Einzelfall nachfordern können.

     

    • Die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG soll bei ab 2008 abgeschlossenen Verträgen auf Übertragungen von Betriebsvermögen zurückgeführt werden. Hinzu kommen soll die Übertragung eines mindestens 50 v.H. betragenden Anteils an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit übernimmt. Bei Ende 2007 bestehenden Vereinbarungen soll es entgegen den vorigen Plänen zeitlich unbeschränkt beim Sonderausgabenabzug bleiben. Ausgenommen werden ab 2008 lediglich Altverträge über Vermögensübertragungen, bei denen das Vermögen nur aufgrund ersparter Aufwendungen ausreichenden Ertrag bringt. Nicht schädlich ist dabei der Nutzungsvorteil des selbst genutzten Wohneigentums.

     

    • Off-Shore-Energieanlagen im Deutschland zustehenden Anteil am Festlandsockel sollen ertragssteuerpflichtig werden.