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  • Jahressteuergesetz 2009 - Bundesrat schlägt weitere Änderungen vor

    Der Bundesrat hat am 19.9.2008 über die bisherigen Pläne zum Jahressteuergesetz 2009 hinaus (s. AStW 08, 367, 512) weitere Änderungswünsche angebracht. Im Hinblick auf die Abgeltungsteuer und viele weitere Punkte ist eine Umsetzung realistisch, bei anderen Vorschlägen ist hingegen der weitere Verfahrensverlauf abzuwarten. In der ersten Lesung im Bundestag am 25.9.2008 wurden die Punkte an den Finanzausschuss überwiesen. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist am 14.11.2008 vorgesehen. Der Bundesrat soll anschließend am 19.12.2008 zustimmen, sodass das Jahressteuergesetz 2009 kurz vor Silvester in Kraft treten wird. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:  

     

    Anpassungen im Zuge der Abgeltungsteuer

     

    Für Kapitallebensversicherungen sind vier Maßnahmen vorgesehen, um das Steueraufkommen zu sichern und Gestaltungsmodelle zu vermeiden:  

     

    1. Vermögensverwaltende Versicherungsverträge sollen von den allgemeinen Besteuerungsregelungen für Versicherungsverträge ausgeschlossen werden. Sofern solche Policen - wie etwa aus Liechtenstein - eine gesonderte Verwaltung der Kapitalanlagen zulassen und der wirtschaftlich Berechtigte Einfluss auf die Anschaffung oder Veräußerung der verwalteten Vermögensgegenstände nehmen kann, soll die Zurechnung der Kapitaleinnahmen jährlich und nicht erst bei Auszahlung erfolgen. Damit entfallen der Stundungseffekt und die halbierte Besteuerung.

     

    2. Eine vergleichbare Regelung soll es für Verträge mit minimaler Anforderung an die Risikoleistung geben. Hier soll in § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG definiert werden, welche Mindestabsicherung notwendig ist.