JStG 2010 - Viele Änderungen in Planung
Der BMF-Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 beinhaltet eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen in zwölf Gesetzen. Das betrifft insbesondere Anpassungen bei der Umsatz- und Abgeltungsteuer sowie neue Kontrollen bei der Geldanlage. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte für die Beraterpraxis. Sofern nichts gesondert vermerkt wurde, gelten die Änderungen ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung.
Kapitaleinkünfte
- Kreditinstitute sollen Änderungen bei der Höhe der Kapitalerträge oder der zu erhebenden Kapitalertragsteuer unabhängig vom Verschulden nicht rückwirkend, sondern materiell-rechtlich erst im laufenden Jahr vornehmen, um aufwendige jahresübergreifende Korrekturen zu vermeiden.
- Sparer sollen Fehler auf der Ebene der Banken ab 2009 nur noch dann im Veranlagungsverfahren geltend machen können, wenn eine Bankbescheinigung mit der Bestätigung vorgelegt wird, dass keine Korrektur bei der Kapitalertragsteuer vorgenommen wurde.
- Sofern die Bank dem FA geschenkte Wertpapiere oder Depots meldet, soll künftig auch die Steuer-Identifikationsnummer (ID) vom Schenker und Beschenkten übermittelt werden. Liegen diese Daten nicht vor, wird der Übertragungsvorgang als steuerpflichtige Veräußerung behandelt.
- Der neue § 44 Abs. 2a EStG soll den Freistellungsauftrag um die Steuer-Identifikationsnummer ergänzen, damit die rechtmäßige Inanspruchnahme effizienter im Rahmen des Kontrollverfahrens nach § 45d EStG überprüft werden kann. Neu erteilte Freistellungsaufträge sind nur dann wirksam, wenn der Sparer darin seine ID angibt. Für bereits vorliegende Aufträge müsste dies bis Ende 2014 nachgeholt werden, anderenfalls würden die Anträgen unwirksam.
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