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  • · Fachbeitrag · § 18 EStG

    Besteuerung von Ruhegehaltszahlungen für Knappschaftszahnärzte

    Nicht beitragsfinanzierte Witwengeldzahlungen aufgrund einer vertraglichen Versorgungsregelung für freiberufliche Knappschaftszahnärzte sind nicht als Renteneinkünfte, sondern als nachträgliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu erfassen.

     

    Sachverhalt

    Streitig war die steuerliche Behandlung von Witwengeldzahlungen an die Witwe eines Knappschaftszahnarztes auf Grundlage eines Knappschaftszahnarztvertrags ihres verstorbenen Ehemanns.

     

    Entscheidung

    Das FG verneinte das Vorliegen von Renteneinkünften und entschied, dass es sich um nachträgliche Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit handelt. Sonstige Einkünfte sind gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 EStG bezeichneten Einkunftsarten gehören.