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  • Kapitallebensversicherung - Mehr Überschuss beteiligung in Sichtweite

    Die Aussichten bei Kapitallebensversicherungen sind derzeit nicht gerade rosig. Steuerpflicht seit Beginn diesen Jahres und ab 2007 voraussichtlich eine Minderung des Garantiezinses von derzeit 2,75 v.H. auf nur noch 2 v.H. Eine Verbesserung der Lage aus Sicht des Sparers ist jedoch durch künftig höhere Überschussbeteiligungen in Sicht. Denn das BVerfG hat mit drei Urteilen vom 26.7.2005 (1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96, 1 BvR 80/95) entschieden, dass die Versicherten nicht ausreichend an stillen Reserven beteiligt werden und dem Gesetzgeber auferlegt, bis Ende 2007 neue Regelungen zu schaffen, um die Interessen der Versicherten besser zu schützen.  

     

    Das BVerfG fordert mehr Verbraucherschutz und Transparenz bei der Übertragung von Policen etwa von der Mutter- auf eine Tochtergesellschaft und mehr Einblick in die Kalkulation der Versicherer. Gegenwärtig seien die Interessen der Versicherten vor allem bei der Berechnung der Überschussbeteiligung nicht ausreichend geschützt. So müssten stille Reserven der Versicherungen etwa an Immobilien und Wertpapieren bei der Berechnung der Ausschüttungen berücksichtigt werden. Das Urteil wird weitreichende Konsequenzen für den Sektor der Kapitallebensversicherungen haben. Zwar geht es für den einzelnen Versicherten eher um geringfügige Beträge, die durchschnittlich im dreistelligen Bereich liegen dürften. Für die Versicherungsgesellschaften stehen jedoch wegen der Millionen von Verträgen Milliardenbeträge auf dem Spiel.  

     

    Nunmehr wird das BMJ die geplante Reform des Versicherungsvertragsgesetzes in Angriff nehmen. Dabei sollen die gesetzlichen Vorgaben für die Lebensversicherer ausgeweitet werden, etwa durch einen ausdrücklichen Anspruch auf eine Überschussbeteiligung und die Pflicht, die erwirtschafteten Überschüsse angemessen an die einzelnen Kunden weiterzugeben. Derzeit sind mindestens 90 v.H. der Erträge an die Versicherten auszuschütten, an die Aktionäre maximal 10 v.H. In diese Renditeberechnung fließen derzeit keine stillen Reserven ein, was sich künftig ändern wird.