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  • Kinderförderung - Verbesserte Regelungen ab 2009

    Durch mehrere Gesetzesmaßnahmen - hier sind insbesondere das Familienleistungsgesetz, das Konjunkturpaket II und das Erbschaftsteuerreformgesetz zu nennen - werden Eltern mit Kindern ab 2009 besser gefördert. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen in einer Zusammenstellung.  

     

    Das Kindergeld wurde für das erste und zweite Kind um jeweils 10 EUR und ab dem dritten Kind um 16 EUR im Monat angehoben. Gleichzeitig steigt der Kinderfreibetrag um 216 EUR auf 3.864 EUR. Insgesamt erhöhen sich die Freibeträge damit für jedes Kind von 5.808 EUR auf 6.024 EUR.  

     

    In 2009 zahlen die Familienkassen einen Einmalbonus von 100 EUR pro Kind, der aber bei der ESt-Veranlagung mit den Kinderfreibeträgen verrechnet wird. Insoweit profitieren nur Eltern, bei denen sich die Freibeträge nicht auf die Einkommensteuerlast auswirken.