Kraftfahrzeugsteuergesetz: Bei Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland beginnt die Steuerpflicht sofort
Die kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung ausländischer Pkw ist in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt. Alle Vorschriften enthalten aber den Grundsatz, dass ein in einem EU-Land zugelassenes Fahrzeug in Deutschland nicht steuerpflichtig ist, wenn es hier nur vorübergehend genutzt wird. Bei einer dauernden Nutzung in Deutschland ist das Fahrzeug aber nach Ablauf eines Jahres in jedem Fall in Deutschland steuerpflichtig.
In dem Augenblick, in dem der Halter des Fahrzeugs seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland begründet, ist das Fahrzeug jedoch schon vor Ablauf der Jahresfrist in Deutschland kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Denn das Fahrzeug wird dann nicht mehr nur vorübergehend in Deutschland genutzt. Dies hat die Oberfinanzdirektion Düsseldorf in einer Verfügung von 12.Oktober 2004 klargestellt (OFD Düsseldorf v. 12.10.04 – S 6130-1-St 233 – in Der Betrieb 2004 S.2345).