Kraftfahrzeugsteuergesetz: Ein Trike wird als Pkw besteuert
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht unterschiedliche Steuersätze für Krafträder, Personenkraftwagen und sonstige Fahrzeuge vor. Je nachdem wie ein Fahrzeug eingruppiert wird, können sich daraus erhebliche Unterschiede in der Steuerlast ergeben.
Der Bundesfinanzhof hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob ein Trike ein Kraftrad ist, was zu einer geringeren Steuerlast als die vom Finanzamt vorgenommene Besteuerung als Kraftwagen geführt hätte. Der Bundesfinanzhof hat dem Finanzamt jedoch mit Urteil vom 22.Juni 2004 Recht gegeben und das Trike hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer als Kraftwagen behandelt (BFH-Urteil v. 22.6.04 - VII R 53/03 – in BStBl 2004 II S.1012).
Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 45 | ID 115212