KStG - Jahresendaspekte für die GmbH
Durch das Jahressteuergesetz 2010 soll bereits die Absicht der Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen, ausreichen, um zur Anwendung des Teilabzugsverfahrens zu kommen. Durch diese Änderung des § 3c Abs. 2 EStG soll die Auffassung der Finanzverwaltung gesetzlich verankert werden.
Hinweis 1: Nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung gilt das Teilabzugsverbot nicht, wenn der Steuerpflichtige keinerlei Einnahmen durch seine Beteiligung erzielt hat. Die Folge: Erwerbsaufwendungen (z.B. Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) können nicht nur begrenzt, sondern in voller Höhe geltend gemacht werden.
Hinweis 2: Die gesetzliche Neuregelung soll ab dem Veranlagungszeitraum 2011 in Kraft treten. Insoweit kann es sich anbieten, Verluste aus einer ertraglosen Beteiligung noch bis zum Jahresende 2010 zu realisieren.
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