Künstlersozialversicherung - Abgabesatz soll sinken
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll zum Jahr 2010 um einen halben Prozentpunkt von 4,4 % auf 3,9 % gesenkt werden. Das sieht der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2010 vor, der die Verwerter von Kunst und Publizistik um ca. 20 Mio. EUR pro Jahr entlastet. Damit würde sich der Satz innerhalb von fünf Jahren um insgesamt 1,9 % verringern.
Jahr | Prozentsatz | Jahr | Prozentsatz |
2005 | 5,8 | 2008 | 4,9 |
2006 | 5,5 | 2009 | 4,4 |
2007 | 5,1 | 2010 (geplant) | 3,9 |
Hintergrund für die vorgesehene Entlastung ist die Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (seit dem 15.6.2007 in Kraft). Bis zu dieser Reform kamen viele Unternehmen ihren Abgabepflichten nicht nach. Da nunmehr die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung die Aufgabe haben, eine flächendeckende Erfassung und Überprüfung der abgabepflichtigen Arbeitgeber sicherzustellen, ergibt sich eine gerechtere Lastenverteilung und eine solidere Finanzbasis.
Zahlungspflichtig sind Unternehmen wie Verlage oder Galerien, die in ihrem Geschäftsfeld künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen. Aber auch Unternehmen, die Veranstaltungen oder Betriebsfeiern mit Künstlern durchführen sind abgabepflichtig. Im Endeffekt kann jeder als Unternehmer abgabepflichtig sein, wenn er regelmäßig selbstständige künstlerische oder publizistische Leistungen für Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt und beabsichtigt, Einnahmen zu erzielen.
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