Lebenspartnerschaftsgesetz: Seit 1. Januar 2005 gelten für Lebenspartnerschaften weitgehend die gleichen Rechte und Pflichten wie für Eheleute
Das „Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts“ vom 15.Dezember 2004 ist am 1.Januar 2005 in Kraft getreten. Aufgrund dieses Gesetzes erhalten die gleichgeschlechtlichen Partner einer Lebenspartnerschaft zivilrechtlich weitgehend die gleichen Rechte und Pflichten wie Eheleute. Dementsprechend wurden zum 1.Januar 2005 etwa 40 Gesetze geändert. Die Gleichstellung betrifft insbesondere das Unterhaltsrecht, Erbrecht, die gesetzliche Rentenversicherung und das Besoldungsrecht im öffentlichen Dienst.
Zukünftig leben also Lebenspartner - wie Ehegatten - im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nichts anderes vereinbaren, und nach der Trennung erfolgt eine weitgehende Gleichbehandlung der Ehe- und Lebenspartner. Außerdem können sich Lebenspartner in Zukunft mit Rechtswirkung verloben. Ferner können Homosexuelle jetzt ein leibliches Kind ihres Lebenspartners adoptieren. Schließlich wurden mit dem „Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts“ auch die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Lebenspartner ausgedehnt.
Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.04 in BGBl 2004 I S.3396.
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