Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • Lebensversicherung - Police aus Liechtenstein mit Konkursschutz und variabler Anlage

    Eine im Fürstentum abgeschlossene Kapitallebensversicherung ist zwar seit 2005 im Inland bei Fälligkeit über § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ebenfalls steuerpflichtig, unter bestimmten Bedingungen (Laufzeit zwölf Jahre, Alter bei Fälligkeit ab 60) aber nur zur Hälfte. Dabei lockt das Modell liechtensteinischer Lebensversicherungen neben der moderaten Steuerbelastung mit einer flexiblen Anlagemöglichkeit der eingezahlten Gelder. Über die Steuerstundung können die erzielten Zinsen und Zinseszinsen erst einmal ohne Abgaben bis zur Fälligkeit anwachsen. Sie unterliegen auch weder während der Laufzeit noch bei Auszahlung der EU-Zinsrichtlinie, sodass kein Quellensteuereinbehalt erfolgt.  

     

    Anbieter wie beispielsweise CapitalLeben, ValorLife, Skandia Leben oder die Assentus Bank haben hierbei Versicherungspakete mit interessanten Konditionen geschnürt, die Vorteile im Gegensatz zu heimischen Policen mit ihren konservativen Grundsätzen bieten. Den Versicherten steht im Fürstentum die freie Anlagestrategie zur Verfügung und sie können sogar ihre bereits vorhandenen und bislang mit Zinsabschlag oder Kapitalertragsteuer belasteten Wertpapiere als Prämie einzahlen. Das derzeitige Depot wandert insoweit nur unter den Mantel einer Versicherungspolice, da Einmaleinzahlungen seit 2005 keine schädliche Handlung mehr darstellen. Anschließend wachsen die Kapitaleinnahmen ohne Steuerabzug an. Hinzu kommt der Versicherungsschutz. Dabei kann das Depot weiter über die Hausbank geführt werden.  

     

    Sofern Ehepartner, Lebensgefährte oder Nachkommen als Begünstigte eingesetzt sind, kommt es zu einem sogenannten fürstlichen Konkurs-privileg. Gläubiger des Versicherten haben hierauf im Insolvenzfall keinen Zugriff. Die Liechtensteiner Modelle können auch als Rürup-Rente konzipiert sein. Dann lassen sich die Prämien bis zu 20.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Das ist bei den Liechtenstein-Versicherungen ohne Probleme möglich, da das Fürstentum zum EWR-Raum gehört.