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  • Medienfonds - Im Videospielebereich gibt es noch Ertragsperspektiven

    Nach der Einführung des § 15b EStG im November des vergangenen Jahres sind Medienfonds komplett vom Markt verschwunden. Das ist auch wenig verwunderlich, generierten sie doch ihre Renditen vorrangig aus der sofortigen Verlustzuweisung von bis zu 200 v.H. Allerdings trifft diese Aussage grundsätzlich nur auf Fonds zu, die in Film- und Fernsehproduktionen investieren. Im Bereich von Videospielen sind die Verluste eher minimal, wie der aktuelle Games Fund III Dynamic von BVT in München zeigt (www.bvt.de, Telefon: 089-381650, E-Mail: info@bvt.de). Da sowohl die Anlaufkosten als auch die erworbenen Spiele-Projekte aktiviert werden, kommt § 15b EStG mangels Verlusten in Höhe von 10 v.H. der Einlage nicht zur Anwendung.  

     

    Anleger können sich ab 10.000 EUR plus 5 v.H. Aufgeld an der Entwicklung, Lizenzierung und der internationalen Vermarktung von elektronischen Spielen beteiligen. Die Renditen sind nicht im Voraus kalkulierbar, sodass der Fonds nur für spekulative Investoren zur Anlagebeimischung geeignet ist. Experten halten den Spiele-Markt für das am schnellsten wachsende Segment der Medien- und Unterhaltungsindustrie, was auf die Einführung moderner mobiler Konsolen zurückgeführt wird. Bereits 2008 will die Gesellschaft die Gewinnzone erreichen und die Anfangsverluste mehr als ausgleichen. Dann sollen auch die ersten Ausschüttungen an die Anleger fließen. Unter Einbezug des Agio prognostiziert der Fonds eine Rendite von jährlich 9,1 v.H. nach Steuern, bezogen auf das durchschnittlich gebundene Kapital.  

     

    Da es sich um eine gewerbliche Beteiligung handelt, können im Erb- und Schenkungsfall die Privilegien für Betriebsvermögen genutzt werden. Die Finanzverwaltung wendet die Begünstigungen aber nicht mehr bei Treuhandbeteiligungen an. Daher hat der Fonds eine neue Lösung gefunden. Die Erben werden mit dem Tod des Beteiligten automatisch unmittelbare Kommanditisten.