Neues Gesetz - Vergütung für überlangen Prozess
Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sieht eine angemessene Entschädigung vor, wenn gerichtliche Verfahren - aus steuerlicher Sicht sind dies Verfahren vor dem BFH sowie vor einzelnen FG, § 115 FGO - zu lange dauern. Betroffene können sich hiergegen in zwei Stufen wehren.
Der Anspruch hängt nicht von einem Verschulden der Richter ab. Daneben sind zusätzlich wie bisher schon bei schuldhaftem Verhalten Amtspflichtverletzungsansprüche denkbar, z.B. Schadenersatz für entgangene Gewinne. Das Gesetz soll positive Effekte für die Justiz insgesamt bringen, indem die Verantwortlichen über Verbesserung der Ausstattung, Geschäftsverteilung und Organisation nachdenken müssen.
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