OFD Chemnitz - Verkehrswert der Rentenzahlungspflicht für eine gemischte Schenkung
Mit BFH-Urteil vom 8.2.2006 (II R 38/04, BStBl II 06, 475) wurde entschieden, dass im Rahmen einer gemischten Schenkung
- die aufschiebend bedingten Gegenleistungspflichten des Bedachten erst nach Bedingungseintritt zu berücksichtigen sind und
- die Verpflichtungen zu einer Rentenzahlung auf Verlangen des Steuerpflichtigen statt mit dem sich aus § 14 Abs. 1 BewG i.V.m. Anlage 9 zu § 14 BewG ergebenden Kapitalwert mit dem Verkehrswert anzusetzen ist, der dem Betrag entspricht, der auf der Grundlage der bei Rentenbeginn maßgebenden Abgekürzten Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes für die Begründung eines den getroffenen Vereinbarungen entsprechenden Rentenanspruchs an ein Lebensversicherungsunternehmen zu entrichten wäre.
Das Urteil ist grundsätzlich anzuwenden.
(OFD Chemnitz 4.9.06, S 3104 - 1/2 - St 2 3)
Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 873 | ID 113665