OFD Frankfurt - Geänderte Voraussetzungen für die Steuerbefreiung i.S. des § 6a UStG
Aufgrund mehrerer Urteile des BFH (12.5.09, V R 65/06; 23.4.09, V R 84/07; 28.5.09, V R 23/08) hat das BMF (5.5.10, IV D 3 - S 7141/08/10001) sein Schreiben zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (BMF 6.1.09, IV B 9 - S 7141/08/10001) überarbeitet. Die OFD Frankfurt weist auf Abweichungen aus folgenden Randziffern (Rz.) hin:
Rz. 28: Entspricht der Bestimmungsort nicht den Angaben des Abnehmers, ist dies nicht zu beanstanden, wenn es sich bei dem tatsächlichen Bestimmungsort um einen Ort im übrigen Gemeinschaftgebiet handelt.
Rz. 30: Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht eines Beauftragten in Beförderungsfällen - dazu gehören auch Abholfälle - zählt nicht zu den zwingenden Erfordernissen eines ordnungsgemäßen Belegnachweises.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig