OFD Frankfurt - Geänderte Voraussetzungen für die Steuerbefreiung i.S. des § 6a UStG
Aufgrund mehrerer Urteile des BFH (12.5.09, V R 65/06; 23.4.09, V R 84/07; 28.5.09, V R 23/08) hat das BMF (5.5.10, IV D 3 - S 7141/08/10001) sein Schreiben zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (BMF 6.1.09, IV B 9 - S 7141/08/10001) überarbeitet. Die OFD Frankfurt weist auf Abweichungen aus folgenden Randziffern (Rz.) hin:
Rz. 28: Entspricht der Bestimmungsort nicht den Angaben des Abnehmers, ist dies nicht zu beanstanden, wenn es sich bei dem tatsächlichen Bestimmungsort um einen Ort im übrigen Gemeinschaftgebiet handelt.
Rz. 30: Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht eines Beauftragten in Beförderungsfällen - dazu gehören auch Abholfälle - zählt nicht zu den zwingenden Erfordernissen eines ordnungsgemäßen Belegnachweises.
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