OFD Frankfurt - Lohnsteuer auf Mahlzeiten ab 2007
Vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt im Betrieb abgegebene Mahlzeiten sind mit dem Sachbezugswert nach der Sozialver- sicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Dasselbe gilt für Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Folgende Sachbezugswerte gelten einheitlich in allen Bundesländern mit 1,50 EUR je Frühstück und 2,67 EUR je Mittag- und Abendessen.
(OFD Frankfurt 5.2.07, S 2334 A - 30 - St 211).
Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 354 | ID 113289