OFD Hannover - Ermäßigter Umsatzsteuersatz beim Buchverkauf durch Fahrschule
Unterricht und Verkauf von Übungsmaterial durch Fahrschulen sind nicht so eng miteinander verbunden, dass sie in wirtschaftlicher Hinsicht objektiv ein Ganzes bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre. Das Übungsmaterial ist für den Unterricht nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Jeder Fahrschüler kann selbst entscheiden, wie er sich auf die theoretische Prüfung vorbereitet, in welchem Umfang und wo er Übungsmaterial erwirbt. Unterricht und der Verkauf von Übungsmaterial stehen als selbstständige Leistungen nebeneinander und haben unabhängig voreinander einen eigenen Wert. Der Verkauf des Übungsmaterials ist auch keine Nebenleistung zur Erteilung des Unterrichts. Denn er ist nicht üblicherweise eine Folge des Unterrichts. Das Übungsmaterial hat zudem für den Fahrschüler einen eigenen Zweck. Daher ist der Verkauf des Übungsmaterials durch Fahrschulen eine selbstständige Leistung, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
(OFD Hannover 9.7.07, S 7100 - 648 - StO 171)