· Fachbeitrag · § 3 UStG
Abo-Prämie ist unselbstständige Nebenleistung zur Zeitschriftenlieferung
Die Gewährung einer Abo-Prämie als Gegenleistung für den Abschluss eines Zeitschriftenabonnements ist Nebenleistung zu der in der Lieferung von Zeitschriften bestehenden Hauptleistung. Sie fällt damit unter den Begriff „Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt“ und führt zu keiner unentgeltlichen Zuwendung. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige des Ausgangsverfahrens (Deco Proteste ‒ Editores Lda) ist ein in Portugal ansässiges Unternehmen, das Zeitschriften und sonstiges Informationsmaterial zum Thema Verbraucherschutz herausgibt und vertreibt.
Diese Erzeugnisse werden nur mit Abonnement verkauft. Im Rahmen von Werbekampagnen zur Gewinnung neuer Kunden bietet die Steuerpflichtige neuen Abonnenten ein Geschenk (im Folgenden: Abo-Prämie) an, das aus einem Tablet oder einem Smartphone mit einem Stückwert von stets unter 50 EUR besteht.
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