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  • OFD Hannover - Veranstaltung von Golfturnieren

    Automobilvertragshändler führen seit einigen Jahren Golfturniere im Amateurbereich durch, die insbesondere den Interessen von potenziellen Käufern von Pkw der Luxusklasse entsprechen und den Dialog mit dieser Klientel aufbauen und fördern sollen. Die örtlichen Vertragshändler übernehmen als Veranstalter der Turniere die Auswahl und Einladung der Teilnehmer, die Platzbuchung und die Platzgebühren, die Fahrzeugpräsentation vor Ort, die Kosten für kleinere Geschenke und die Kosten der anfallenden Bewirtungen. Von den Automobilherstellern werden z.B. Kosten für hochwertige Sachpreise, Platzausstattung und Werbetafeln übernommen.  

     

    Auch der Golfsport und damit in Zusammenhang stehende Veranstaltungen fallen unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S.1 Nr. 4 EStG, da er ähnliche Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung, Unterhaltung, Freizeitgestaltung und Repräsentation bietet wie etwa der Segel-, Reit- oder Flugsport.  

     

    Das FG Niedersachsen 11.12.07 (13 K 10721/03) beurteilt die Aufwendungen eines Immobilienmaklers für ein Golfturnier als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, was auch die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen für die Bewirtung betrifft. Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH (29.12.08, BFH/NV 09, 752) als unbegründet zurückgewiesen.