OFD Karlsruhe - Mehrere Rechnungen mit Umsatzsteuer über dieselbe Leistung
Teilweise erstellen Unternehmer Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis und daneben über den selben Umsatz eine weitere Rechnung oder eine spätere Gesamtabrechnung mit erneutem gesonderten Umsatzsteuerausweis. Zu den Rechnungen gehören auch Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV). Unternehmer, die für ein und dieselbe Leistung mehrere Rechnungen mit Ausweis der Umsatzsteuer erteilen, schulden die in den zusätzlichen Abrechnungen ausgewiesene Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG. Das betrifft z.B. Einzel- und Monatsabrechnungen von Kurierdiensten, Tankstellen, zahntechnischen Labors, Abschlags- und Schlussrechnungen von Bauunternehmen, vorläufige und endgültige Rechnungen der Autovermieter, Monats- und Jahresrechnungen über Leasingraten. In solchen Fällen ist das Abrechnungsverfahren so zu gestalten, dass den Empfänger nur eine Einzel- oder Gesamtabrechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt oder die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer für eine Voraus- oder Anzahlung gem.
A 187 Abs. 7 UStR in der Gesamtrechnung abgesetzt wird.
(OFD Karlsruhe 29.2.08 - S 7282)