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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Nun endlich: BMF-Schreiben zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

    | Das Thema der Rechnungsberichtigung war in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung. Nunmehr hat das BMF in einem Schreiben vom 18.9.2020 zum EuGH-Urteil aus dem Jahr 2016 und der höchstrichterlichen Folgerechtsprechung Stellung genommen. |

    1. Die neue Rechtsprechung im Überblick

    Das BMF wertet die gesamte neuere Rechtsprechung von EuGH und BFH zur Problematik der rückwirkenden Rechnungsberichtigung aus:

     

    • Mit Urteil vom 15.9.2016 hat der EuGH (EuGH 15.9.16, C-516/14, Barlis 06)entschieden, dass das Recht auf Vorsteuerabzug nicht allein deshalb verweigert werden kann, weil die Rechnung, die der Steuerpflichtige besitzt, nicht alle formellen Voraussetzungen erfüllt, obwohl die Finanzbehörde über alle notwendigen Informationen verfügt, um zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für die Ausübung dieses Rechts vorliegen.