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  • OFD Koblenz - Privatumzug fällt unter § 35a EStG

    Die Referatsleiter des Bundes und der Länder haben sich entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung darauf verständigt, von Umzugsspeditionen durchgeführte privat veranlasste Umzüge den begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen des § 35a Abs. 2 EStG zuzuordnen. Die OFD bittet diese Rechtsauffassung in allen noch offenen Fällen zu beachten. Die Steuerermäßigung setzt jedoch weiterhin den Nachweis der Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Beleg des Kreditinstituts voraus (§ 35a Abs. 2 EStG).  

     

    (OFD Koblenz 8.5.06, S 2296b A - St 32 3)  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 578 | ID 113914