OFD Magdeburg - Steuerfreie Lebensversicherungen
Nach dem BFH-Urteil vom 12.10.2005 (VIII R 87/03, BStBl II 06, 251) sind Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, die nach mehr als zwölf Jahren seit Vertragsabschluss bei Weiterführung des Versicherungsvertrags gezahlt werden, in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG steuerfrei. Das Urteil ist in allen offenen und vergleichbaren Fällen anzuwenden. Hierbei ist zu beachten, dass dieses Urteil nur die Verträge betrifft, die bis zum 31.12.2004 wirksam abgeschlossen waren.
(OFD Magdeburg 11.1.07, S 2252 - 73 - St 214 )
Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 353 | ID 113291