OFD Magdeburg - Werbungskosten bei Altersteilzeit
Im Zuge der Altersteilzeit werden dem Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 28 EStGsteuerfreie Aufstockungsbeträge gezahlt. Auf Bund-/Länder-Ebene wurdeentschieden, dass bei in Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmern die Werbungskosten nicht nach Maßgabe des § 3c EStG zu kürzen sind, da die Aufwendungen - wie bei nach § 3b EStG steuerfreien Zuschlägen - in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den steuerfreien Einnahmen stehen.
Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 856 | ID 122971