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  • OFD Magdeburg - Werbungskosten bei Altersteilzeit

    Im Zuge der Altersteilzeit werden dem Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 28 EStGsteuerfreie Aufstockungsbeträge gezahlt. Auf Bund-/Länder-Ebene wurdeentschieden, dass bei in Altersteilzeit befindlichen Arbeitnehmern die Werbungskosten nicht nach Maßgabe des § 3c EStG zu kürzen sind, da die Aufwendungen - wie bei nach § 3b EStG steuerfreien Zuschlägen - in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den steuerfreien Einnahmen stehen.  

     

    OFD Magdeburg 12.8.08, S 2350 - 33 - St 223  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 856 | ID 122971