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  • · Fachbeitrag · Beratungshinweis

    Steuer-1 × 1 zu Einnahmen aus der Pflegeversicherung

    von Dipl.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg

    | Erhalten Angehörige eines Pflegebedürftigen oder andere Personen, die den Pflegebedürftigen aus sittlichen Gründen unterstützen, Gelder von der Pflegeversicherung oder aus anderen Sozialleistungsgesetzen, stellt sich aus steuerlicher Sicht die Frage, ob diese Einnahmen nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei sind. Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Infos zu dieser Thematik, die auf Bund-Länder-Ebene festgelegt wurden. |

     

    Grundsätze zur Steuerfreiheit

    § 3 Nr. 36 EStG befreit Einnahmen, die eine Pflegeperson für Leistungen an einen Pflegebedürftigen erhält. Die Steuerfreiheit ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

     

    • Pflegebedürftigkeit: Die Einnahmen müssen aus Leistungen für einen Pflegebedürftigen entstehen. Pflegebedürftig sind nach § 14 Abs. 1 SGB XI Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen haben oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Sie müssen auf Dauer von mindestens sechs Monaten in erheblichen Maß Hilfe benötigen.