OFD Münster - Steuerliche Behandlung des Erwerbs einer kassenärztlichen Zulassung
Es sind vermehrt Fälle aufgetreten, in denen Ärzte im Rahmen der Praxisübergabe oder -aufgabe die kassenärztliche Zulassung an den Erwerber zusammen mit der Praxis oder aber einzeln veräußert haben. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob es sich bei dem Kauf einer Zulassung um die Anschaffung eines (abnutzbaren) Wirtschaftsgutes oder um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben handelt. Hierzu hat die OFD Münster ihre Auffassung in einem umfangreichen Schreiben dargelegt.
Soweit der Erwerber die kassenärztliche Zulassung zusammen mit der Praxis erwirbt und hierfür einen Gesamtkaufpreis zahlt, muss der Kaufpreis grundsätzlich im Verhältnis der Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter auf diese aufgeteilt werden. Der Erwerb der kassenärztlichen Zulassung führt in diesem Fall ebenfalls zum Erwerb eines selbstständigen, immateriellen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens, das auch getrennt vom Praxiswert auszuweisen ist. Zwecks Bewertung des immateriellen Wirtschaftsgutes Vertragsarztzulassung sind dabei folgende Sachverhalte zu unterscheiden:
- Erwerb einer bestehenden Praxis in der Absicht, die Kassenzulassung zu erlangen,
- Erwerb einer Praxis innerhalb eines zulassungsbeschränkten Planungsbereichs und
- Erwerb einer Praxis in einem Planungsbereich, für den es keine Zulassungsbeschränkungen oder offenen Planungsbereiche gibt.
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