OFD Rheinland - Computeranalyse als steuerfreie Nebenleistung zur Kreditvermittlung
Laut BFH (6.9.07, V R 14/06) stellt eine Computeranalyse einen Teil der erbrachten Gesamtleistung und somit eine Nebenleistung zu einer nach § 4 Nr. 8a UStG steuerfreien Kreditvermittlung dar. Steuerfreie Vermittlungsleistungen können auch arbeitsteilig dadurch erbracht werden, dass ein Hauptvertreter mit dem Kreditgeber und ein Untervertreter mit dem Kreditnehmer verhandelt. Es muss kein unmittelbarer Kontakt zu beiden Parteien des zu vermittelnden Kreditvertrages bestehen.
Das Urteil ist nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich aber darauf geeinigt, die Urteilsgrundsätze in gleich gelagerten offenen Fällen anzuwenden.
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 205 | ID 133561