Offene und geschlossene Fonds - Umfangreiche Neuregelungen für beide Anlageklassen
Ein neues umfangreiches Gesetz für die Geldanlage soll ab dem 22.7.2013 ein einheitliches Kapitalanlagegesetzbuch als Regelwerk für offene Investmentfonds sowie geschlossene Fondsbeteiligungen schaffen und setzt eine entsprechende EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds in nationales Recht um. Durch die Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz - AIFM-UmsG) werden dort die bisherigen Regelungen des InvG integriert und das InvG aufgehoben. Ziel ist es, für den Schutz der Anleger einen einheitlichen hohen Standard zu schaffen und den grauen Kapitalmarkt zu verengen sowie einen einheitlichen Rechtsrahmen für Wagniskapital festzulegen. Unmittelbare Änderungen der steuerlichen Regelungen im InvStG ergeben sich aus dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch nicht.
Die wesentlichen Neuregelungen im Überblick:
- Abschaffung der klassischen offenen Immobilienfonds, sie können nur noch als geschlossene Fonds aufgelegt werden.
- Regeln für die Verwalter von offenen als auch von geschlossenen Fonds.
- Es darf nur noch in solche Vermögensgegenstände investiert werden, deren Verkehrswert ermittelt werden kann.
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