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  • Regierungsprogramm Elektromobilität - Befreiung der Elektro-Kfz von der Kfz-Steuer

    Mit dem Regierungsprogramm Elektromobilität soll nicht nur über das Jahressteuergesetz 2013 eine reduzierte Bemessungsgrundlage bei der Listenpreis-Regel für die Privatnutzung von Elektro-Pkw angewendet werden. Auch die Kfz-Steuer entfällt für diese umweltfreundlichen Fahrzeuge für insgesamt zehn Jahre. Dies soll einen Anreiz zur Anschaffung verstärken. Hierzu sieht der Regierungsentwurf zum Verkehrsteueränderungsgesetz neue Regelungen des Kraftfahrzeugsteuerrechts vor. Die derzeit bereits bestehende fünfjährige Steuerbefreiung für Pkw als reine Elektrofahrzeuge wird künftig auf alle Fahrzeugklassen ausgedehnt und deutlich erweitert.  

     

    Hierzu sind die folgenden Regelungen im Einzelnen vorgesehen:  

     

    • Alle vom 18.5.2011 (Datum des Beschlusses des Bundeskabinetts zum Regierungsprogramm Elektromobilität) bis zum 31.12.2015 erstmals zugelassenen Pkw, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder werden für zehn Jahre von der Steuer befreit, wenn sie reine Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 Abs. 2 KraftStG sind (§ 3d Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KraftStG).

     

    • Im Anschluss an den Zeitraum der zehnjährigen Steuerbefreiung werden reine Elektrofahrzeuge nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert, wobei sich die reguläre Steuer um 50 % ermäßigt.

     

    • Bei erstmaliger Zulassung ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2020 kommt es zur Fortführung der bisherigen Steuerbefreiung von fünf Jahren für reine Elektrofahrzeuge (§ 3d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KraftStG). Diese stufenweise Rückführung der Steuerbefreiung dient der Stabilisierung des Kraftfahrzeugsteueraufkommens und aufgrund der wahrscheinlichen Marktdurchdringung von reinen Elektrofahrzeugen im Jahre 2016 wäre eine Aufrechterhaltung der langen Förderdauer nicht mehr geboten.