Rentenfonds - Steueroptimierte Depotzusammenstellung bei hoher Progression
Auf Grund des ab 2007 auf 750 EUR geminderten Steuerfreibetrags und der entsprechenden Kürzung beim Freistellungsvolumen sind Anleihen sowie Rentenfonds aus Steuersicht generell nicht erste Wahl. Das war war schon vor der gesetzlichen Einschränkung durch das Steueränderungsgesetz 2007 der Fall, da die Zinsen generell in voller Höhe als Kapitaleinnahme nach § 20 EStG erfasst werden. Besonders bei Anlegern mit hoher individueller Progression führt dies dazu, dass nach Abzug von Steuerbelastung und Inflationsrate netto eher sogar rote Zahlen übrig bleiben. Zudem wirken sich die Zinseinkünfte auch noch belastend auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus.
Eine Alternative zu dieser Belastung bieten Investmentfonds mit einer eingebauten Nachsteueroptimierung. Die generieren ihre Erträge zum großen Teil aus realisierten Kursgewinnen bei Anleihen. Diese Rentenfonds weisen auf den ersten Blick nur eine enttäuschende Performance aus, die sogar unter der von herkömmlichen Angeboten liegt. Doch für Anleger mit hoher Progression wandelt sich das Blatt, denn von der Rendite geht über die Steuerbelastung kaum etwas verloren. Damit kann das Nachsteuerergebnis um bis zu 50 v.H. besser ausfallen als bei den üblichen Rentenfonds. Nachfolgend einige Angebote, die sich aus Steuergründen aber nur für Anleger mit hoher Progression lohnen können:
Fonds | ISIN |
BBI-Luxconzept | LU0104810667 |
BBI-Lux-kurz | LU0198319492 |
dit Mobil-Fonds | DE0008471913 |
DWS Rend. Optima | LU0069679222 |
HANSAzins | DE0008479098 |
UniOptimus-net | LU0061890835 |
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