Risikolebensversicherung - Vorsorge für Familien
Durch das Alterseinkünftegesetz hat sich in Bezug auf die Risikolebensversicherung kaum etwas geändert. Die Beiträge sind unabhängig vom Vertragsabschluss auch weiterhin absetzbar, nunmehr gemäß
§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG zusammen mit den übrigen Versicherungsleistungen bis zu 1.500 EUR oder 2.400 EUR im Jahr. Im Auszahlungsfall fallen keine Kapitaleinnahmen an. Auch aus Vorsorgegesichtspunkten hat sich bei diesen Policen wenig geändert. Sie gelten weiterhin als eine preisgünstige Möglichkeit, Partner oder Familie für den Fall der Fälle finanziell abzusichern. Der Abschluss ist zu empfehlen, wenn die Geldanlage durch andere Produkte als eine nunmehr steuerpflichtige Kapitallebensversicherung erfolgen soll.
Vier Dinge sind vor einem Vertragsabschluss zu beachten:
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