SGB - Anhebung der Verdienstgrenze für Mini- und Midi-Jobs ab 2013
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 25.9.2012 ist geplant, die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung sowie für Beschäftigte in der Gleitzone an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen.
Geplante Änderungen
Die Gesetzesreform sieht für 2013 zwei Schwerpunkte vor:
1. Anhebung der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von bisher 400 auf 450 EUR brutto monatlich ab dem 1.1.2013.
2. Das bisherige Regel-Ausnahme-Verhältnis hinsichtlich der Einbeziehung von Mini-Jobbern in die Rentenversicherung wird entgegengesetzt angewendet. Geringfügig entlohnte Arbeitnehmer sollen künftig grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht unterworfen werden. Sie erhalten jedoch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Derzeit gilt spiegelbildlich, dass grundsätzlich zunächst Rentenversicherungsfreiheit eintritt, Minijobber auf Antrag aber eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung begründen können.
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