Sozialrecht - Neues Saisongeld soll in der Baubranche Winterarbeitslosigkeit mindern
Durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung soll ein Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt werden. Damit will man den Arbeitslosenanstieg in den Monaten Dezember bis März bekämpfen. Ab dem Winter 2006/2007 sollen Arbeitnehmer im Baugewerbe bei saisonbedingten Arbeitsausfällen weiter beschäftigt und nicht mehr vorübergehend entlassen werden. Sie erhalten das neue Saison-Kurzarbeitergeld, das bei Arbeitsausfall wegen Witterungsgründen oder Auftragsmangel in der Schlechtwetterzeit gewährt wird. Die betroffenen Bauarbeiter werden dann auf Kurzarbeit-Null gestellt und haben einen Anspruch auf Entgeltersatz von der Bundesagentur für Arbeit. Die zahlt aus Beitragsmitteln ab der ersten Stunde 60 v.H. oder bei mindestens einem Kind 67 v.H. des bisherigen Nettolohns. Arbeitgeber werden so von der Lohnfortzahlung bei Arbeitsausfällen entlastet, zahlen aber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge auf 80 v.H. des Entgelts.
Das neue Leistungssystem ist, anders als zunächst geplant, nur für das Baugewerbe und nicht für sämtliche witterungsbedingte Branchen wie etwa die Landwirtschaft vorgesehen. Dies soll dann zum Winter 2008/2009 nachgeholt werden, sofern die entsprechenden Tarifvertragsparteien dem zustimmen.
Fundstelle:
Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung, BT Drs. 16/429
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