Sozialversicherung - Vorläufige Beträge 2008
Der Referentenentwurf für eine Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2008 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2008) enthält teilweise neue Werte. Während in den alten Bundesländern Versicherungspflichtgrenze, Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgröße leicht angehoben werden, erfolgt in den neuen Bundesländern teilweise eine leichte Senkung:
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- sowie Arbeitslosenversicherung soll in den alten Bundesländern jährlich von 63.000 EUR auf 63.600 EUR steigen und monatlich von 5.250 EUR auf 5.300 EUR. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost sinkt voraussichtlich jährlich von 54.600 EUR auf 54.000 EUR und monatlich von 4.550 EUR auf 4.500 EUR.
- Der Beitragssatz bleibt in der Rentenversicherung bei 19,9 v.H. und bei der Knappschaft bei 26,4 v.H. Zur Arbeitslosenversicherung soll er nach dem Beschluss des Bundeskabinetts von 4,2 v.H. auf 3,9 v.H. sinken.
- Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt unverändert bei 1,7 v.H.
- In der Krankenversicherung sind die Beitragssätze weiterhin von den individuellen Erhebungen der einzelnen Kassen abhängig.
- Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Krankenkassen steigt voraussichtlich für das gesamte Bundesgebiet einheitlich von 42.750 EUR auf 43.200 EUR im Jahr und von 3.562,50 EUR auf 3.600 EUR pro Monat.
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