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  • Steueränderungen - Konjunkturpaket gegen Auswirkungen der Finanzkrise

    Nach einem umfangreichen Paket zur Überwindung der Konjunkturschwäche und zur Sicherung von Arbeitsplätzen sollen 15 verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, von denen fünf aus dem steuerlichen Bereich stammen.  

     

    • Die mit Wirkung ab dem 1.1.2008 abgeschaffte degressive AfA soll wieder eingeführt werden. Sie gilt zeitlich befristet für zwei Jahre, und zwar für zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Sie beträgt 25 v.H. und höchstens das Zweieinhalbfache der linearen AfA. Die degressive AfA kann allerdings nur bei Nettopreisen über 1.000 EUR genutzt werden, weil anderenfalls zwingend die Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter anzuwenden sind. Hiernach dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 EUR nicht übersteigen. Falls die Kosten mehr als 150 EUR bis 1.000 EUR betragen, ist ein Sammelpool zu bilden.

     

    • Zusätzlich zur linearen oder degressiven Abschreibung sollen kleinere und mittlere Unternehmen bei Erwerben zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 auch die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG in Höhe von 20 v.H. nutzen können. Die dafür relevanten Größenmerkmale werden nach dem Gesetzentwurf befristet für zwei Jahre angehoben:

     

    • Der Schwellenwert beim Betriebsvermögen erhöht sich von 235.000 auf 335.000 EUR,
    • beim Wirtschaftswert in der Land- und Forstwirtschaft von 125.000 auf 175.000 EUR und
    • beim Gewinn aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung von 100.000 auf 200.000 EUR.

     

    Maßgebend sind dabei die Grenzen zum Schluss des Wirtschaftsjahres vor der entsprechenden Anschaffung oder Herstellung.

     

    • Aufgrund der Anhebung der drei Größenmerkmale für die Sonderabschreibung kommt auch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags in den Jahren 2009 und 2010 häufiger in Betracht. Maßgebend sind hier die Betriebsgrößengrenzen am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird. Der Abzugsbetrag kann in 2009 auch dann unter den verbesserten Bedingungen gebildet werden, wenn die Investition erst für 2011 geplant ist, obwohl dann wieder die reduzierten Schwellenwerte gelten sollen.