Steueränderungen - Übersicht der zum 1.1.2007 in Kraft tretenden gesetzlichen Maßnahmen
Die nachfolgende Auflistung gibt Ihnen einen Überblick über die Inhalte ausgewählter Steueränderungen zum Jahreswechsel und ist eine Ergänzung zu den bereits zuvor in Kraft getretenen Maßnahmen (s. AStW 06, 644).
- Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeit wird nur noch ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt. Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind nicht von der Kürzung betroffen. Mit der Entfernungspauschale sind auch Unfallkosten abgegolten. Behinderte können weiterhin die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen. Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können nicht mehr zusätzlich berücksichtigt werden, soweit sie die Entfernungspauschale übersteigen. Unabhängig von Fahrkartenpreisen sind lediglich 0,30 EUR pro km abzugsfähig, wobei die ersten 20 km ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
- Das häusliche Arbeitszimmer wird steuerlich nur noch berücksichtigt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Damit sind die Kosten nicht mehr abziehbar, die derzeit noch im Rahmen von 1.250 EUR jährlich berücksichtigt werden. Diese Einschränkung gilt für Überschuss- und Gewinneinkünfte gleichermaßen. Nicht betroffen sind außerhäusliche Arbeitszimmer, die grundsätzlich nicht unter die Abzugsbeschränkung fallen. Vom Abzugsverbot ebenfalls nicht betroffen sind Aufwendungen für Arbeitsmittel im heimischen Büro.
- Der Sparerfreibetrag reduziert sich bei Ledigen von 1.370 auf 750 EUR und bei Verheirateten von 2.740 auf 1.500 EUR. Damit mindert sich auch das Freistellungsvolumen auf 801 bzw. 1.602 EUR. Kreditinstitute berücksichtigen den eingereichten Freistellungsbetrag automatisch nur noch zu 56,37 v.H., sodass grundsätzlich kein neuer Freistellungsauftrag erteilt werden braucht. Die Finanzverwaltung hat aber bereits den ab 2007 geltenden neuen Vordruck veröffentlicht (BMF 4.8.06, IV C 1 - S 2056 - 3/06).
- Der Zeitraum, in dem ein volljähriges Kind auch steuerlich noch als Kind gilt, verkürzt sich bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Anschließend entfallen Kindergeld und steuerliche Vergünstigungen. Durch eine Übergangsregel sind Kinder der Geburtsjahrgänge 1980 und 1981 weiterhin bis zum 27. Lebensjahr begünstigt. Der Geburtsjahrgang 1982 wird bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres berücksichtigt. Für Jahrgänge ab 1983 kommt die Neuregelung somit ab 2008 voll zum Ansatz. Für vor 2007 abgeschlossene Rürup- und Riester-Verträge mit Hinterbliebenenversorgung bleiben die bisherigen Altersgrenzen bestehen.
- Über das Alterseinkünftegesetz werden Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung für neu hinzukommende Rentnerjahrgänge mit 54 v.H. statt 52 v.H. besteuert. Alle Beitragszahler können ihre Vorsorgebeiträge mit 64 v.H. statt 62 v.H. absetzen. Die abzugsfähige Höchstgrenze steigt damit im Jahr 2007 um 400 auf 12.800 EUR pro Person. Die Vorsorgepauschale erhöht sich um 2 auf 14 v.H. (50 v.H. x 28 v.H.). Der Versorgungsfreibetrag für Neupensionäre sinkt von 38,4 v.H. auf 36,8 v.H. und von maximal 2.880 auf 2.760 EUR. Gleichzeitig sinkt der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 864 auf 828 EUR. Der Altersentlastungsbetrag sinkt für Steuerpflichtige, die im Jahr 2007 65 Jahre alt werden, von 1.824 EUR auf maximal 1.748 EUR und von 38,4 v.H. auf 36,8 v.H.
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