Steueränderungsgesetz 2007 – Die wichtigsten Maßnahmen
Der Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2007 wurde am 18.5.2006 vom Bundeskabinett beschlossen. In diesem Gesetzentwurf geht es vor allem um die Haushaltskonsolidierung und daher generell um Mehrbelastungen. Grundsätzlich sollen die nachfolgend beschriebenen Änderungen ab dem 1.1.2007 gelten:
Mit der beabsichtigten Änderung des § 32 EStG wird die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingten Freibeträgen abgesenkt. Grundsätzlich sollen Kinder unter den bisherigen Voraussetzungen nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden. Das gilt für alle Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983. Für Kinder des Geburtsjahres 1982 wird die Altersgrenze auf die Zeit vor Vollendung des 26. Lebensjahres abgesenkt. Kinder der Jahrgänge 1981 und älter sollen weiter von der bisherigen Regelung profitieren. Für Behinderte ist die Neuregelung ebenfalls ab 2007 anzuwenden, sodass nur vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretene Behinderungen berücksichtigt werden. Auch in diesem Fall gibt es die zweijährige Übergangsregelung im Hinblick auf den Eintritt der Behinderung.
Bei der Einkommensteuer soll der Tarif für Einkommen über 250.000 EURbei Ledigen und über 500.000 EUR bei Verheirateten von derzeit 42 auf dann 45 v.H. plus Solidaritätszuschlag steigen. Bis zur Unternehmensteuerreform 2008 soll diese so genannte „Reichensteuer“ nur die Überschuss- und nicht die Gewinneinkünfte der §§ 13bis 18 EStG betreffen. Hierzu wird über den neuen § 32c EStG ein Entlastungsbetrag abgezogen, der sich nach dem Verhältnis der Gewinneinkünfte zur Summe der Einkünfte richtet. Diese Berechnung ist angelehnt an den ehemaligen § 32c EStG, der Ermäßigungen für gewerbliche Einkünfte vorsah, derzeit aber noch von verfassungsrechtlichen Zweifeln und einer Vorlage beim BVerfG begleitet wird.
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