Steuern kompakt
ELENA - Regelungen werden abgeschafft
Das ELENA-Gesetz und die ELENA-Datensatzverordnung werden aufgrund der unzureichenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur und dem unausgeglichenen Kosten-Nutzen-Effekt eingestellt. Alle bereits bis zur Gesetzesverkündung gespeicherten Daten werden durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unverzüglich gelöscht.
§ 17 EStG - Kein Abzugsverbot beim Anrechnungsverfahren
Der Auflösungsverlust ist in voller Höhe abziehbar, wenn bis dahin lediglich Einnahmen aus der GmbH-Beteiligung erzielt wurden, für die noch das Anrechnungsverfahren galt. Das hatte der BFH bislang lediglich für Fälle ohne jegliche Einnahmen entschieden, was jetzt noch bei Liquidation und Verkauf bis 2010 genutzt werden kann. Das Abzugsverbot in § 3c Abs. 2 EStG stellt das Gegenstück zu nur teilweise steuerpflichtigen Einnahmen dar. Bei Anrechnung galt das Halbeinkünfteverfahren aber nicht (BFH 6.4.11, IX R 28/10).
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