Steuern kompakt
§ 3 EStG - Details zur Übungsleiterpauschale von 2.100 EUR
Das Bayerische LfSt hat ergänzend zu R 3.26 LStR einen umfangreichen Hinweis zur Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG veröffentlicht. Dieser beinhaltet Erläuterungen zu Einzelfällen. Nicht begünstigt ist danach die Betreuungstätigkeit des gesetzlichen Betreuers. Hier kommt der Pauschbetrag des § 3 Nr. 26a EStG bis zu 500 EUR zur Anwendung. Ab 2011 gelten die Voraussetzungen des neuen § 3 Nr. 26b EStG (Bayerische LfSt 20.7.11, ESt-Kartei, Karte 1.1 zu § 3 Nr. 26 EStG).
§ 3 EStG - Ehrenamtsfreibetrag für Schiedsrichter von 500 EUR
Schiedsrichter im Amateurbereich des Sports können den Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG von bis zu 500 EUR in Anspruch nehmen, da sie keine Amateursportler sind, sondern durch ihre Tätigkeit steuerbegünstigte Zwecke fördern. Zahlungen und Aufwandsentschädigungen ordnet die Verwaltung als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ein, wenn der Einsatz nur auf nationaler Ebene vom DFB bestimmt wird. Werden sie darüber hinaus auch international für UEFA, FIFA oder in ausländischen Ligen eingesetzt, erzielen sie aus ihrer gesamten Schiedsrichtertätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das gilt auch für Werbeeinnahmen (FinMin Schleswig-Holstein 11.5.11, VI 311 - S 2342 - 117; 16.5.11, VI 307 - S 2240 - 159).
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