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  • Steuern kompakt

    § 4 EStG - Keine Bilanzänderung bei berichtigten Einkünften

     

    Erfolgt die Auflösung einer 6b-Rücklage im Hinblick auf den Abzug eines Veräußerungsfreibetrags und wird dieser nicht gewährt, kann die Rücklage nicht im Wege der Bilanzänderung rückgängig gemacht werden. Nach § 4 Abs. 2 S. 2 EStG ist eine Änderung nur zulässig, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung steht und soweit diese Auswirkung auf den Gewinn hat. Es liegt jedoch keine Bilanzberichtigung vor, da der Freibetrag keinen Bilanzansatz berührt und nicht bei der Gewinnermittlung, sondern auf der Ebene der Einkünfteermittlung abgezogen wird (BFH 23.3.11, IV B 68/10).  

    Abruf-Nr. 112267

     

    § 9 EStG - Werbungskosten für Verlust einer stillen Einlage

     

    Der Verlust der im Rahmen einer stillen Beteiligung an den Arbeitgeber geleisteten Einlage kann zum Werbungskostenabzug bei den Lohneinkünften führen, wenn besondere Umstände dafür vorliegen, dass die Gründe für den unfreiwilligen Verlust in der Berufs- oder Erwerbssphäre liegen. Der Verlust einer stillen Einlage unterliegt jedenfalls dann dem Werbungskostenabzug, wenn ein Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis bestand und es dem Arbeitnehmer nicht auf die Nutzung der Beteiligung als Kapitalertragsquelle ankam (Niedersächsisches FG 23.2.11, 9 K 45/08).