Steuern kompakt
§ 5b EStG - Pilotphase für die E-Bilanz
Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss erst für ab 2012 beginnende Wirtschaftsjahre übermitteln. Dieser Aufschub um ein Geschäftsjahr soll ihnen Gelegenheit geben, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu schaffen. Im ersten Halbjahr 2011 wird eine Pilotphase durchgeführt, in der ausgewählte Unternehmen ihren Jahresabschluss freiwillig elektronisch übersenden können. Datensatz, Hilfestellungen und Dokumentationen zur Taxonomie stehen unter www.eSteuer.de im Internet zur Verfügung. Nach Auswertung der Pilotphase wird das BMF ein gesondertes Anwendungsschreiben und eine überarbeitete Taxonomie veröffentlichen (BMF 16.12.10, IV C 6 - S 2133-b/10/10001).
Abruf-Nr. 104254
§ 26 EStG - Splittingtarif für Lebenspartnerschaften
Das Niedersächsische FG hält es für verfassungswidrig, dass eingetragene Lebenspartner vom Ehegattensplitting ausgeschlossen sind und setzt daher die Einkommensteuer im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes von der Vollziehung aus. Die Förderung der Ehe geht mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obwohl diese mit der Ehe vergleichbar seien. Eine solche Differenzierung ist nicht gerechtfertigt, insbesondere seit das BVerfG die Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft im ErbStG für verfassungswidrig gehalten hat. Aufgrund dieser Ausführungen kann die Trennung der Lebensformen auch bei der Einkommensteuer nicht mehr aufrechterhalten werden. Da dem BVerfG zu diesem Streitpunkt bereits zwei Verfassungsbeschwerden vorliegen, können Einkommensteuerbescheide über einen ruhenden Einspruch bis zur Entscheidung offengehalten werden (FG Niedersachsen 1.12.10, 13 V 239/10; 9.11.10, 10 V 309/10).
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