Steuern kompakt
§ 2 EStG - Vorlage zur Mindestbesteuerung war unzulässig
Die Vorlage des BFH an das BVerfG, ob der zwischen 1999 und 2003 geltende § 2 Abs. 3 EStG mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Normenklarheit und dem Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit vereinbar war, ist unzulässig. Die Darlegungen des BFH zum Regelungsgehalt hinsichtlich der Einschränkungen bei der einkunftsartenübergreifenden Verlustverrechnung genügen nicht den Anforderungen, die an die Begründung einer Vorlage zu stellen sind. Eine unübersichtliche Verweisungstechnik und viele durchzuführende Rechenschritte können zwar im Hinblick auf die Problematik der Normenklarheit von Bedeutung sein. Doch lediglich Bedenken gegen einzelne Begriffe und stilistische Mängel führen nicht ohne Weiteres zur Unklarheit über deren Inhalt. Bemängelt hat das BVerfG zudem, dass der BFH diejenigen Auffassungen unberücksichtigt gelassen hatte, die die Normen für insgesamt auslegungsfähig und daher für verfassungsgemäß gehalten und insofern auch in sich schlüssige Vorschläge unterbreitet hatten. Daher bleibt die Frage weiterhin offen, ob die ehemalige Mindestbesteuerung verfassungsgemäß ist, die insbesondere aufgrund der heftigen Kritik wieder aufgehoben wurde (BVerfG 12.10.10, 2 BvL 59/06; BFH 6.9.06, XI R 26/04, BStBl II 07, 167).
Abruf-Nr. 103910
§ 5b EStG - E-Bilanz verschiebt sich um ein Jahr
Unternehmen müssen Bilanz und GuV erstmals für nach dem 31.12.2011 beginnende Wirtschaftsjahre elektronisch an die Finanzämter übermitteln. Betriebe und Finanzverwaltung sollen die zeitliche Verschiebung um ein Geschäftsjahr bis zur erstmaligen Anwendungspflicht dafür nutzen, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Übermittlung der Jahresabschlüsse zu optimieren. Hierfür soll das Verfahren im Rahmen eines Pilotprojektes mit freiwilligen Unternehmen erprobt werden.
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