Steuern kompakt
Neue Einkommensteuerrichtlinien 2005 sind da
Die neuen EStR 2005 enthalten eine vollkommen neue Gliederung, die sich nach den Paragrafen des EStG richtet. So sind die Verwaltungsanweisungen zu den Mieteinkünften beispielsweise unter R 21.1 bis 21.7 statt bislang unter R 157 bis 164a EStR zu finden. Auch die amtlichen Hinweise sind so strukturiert. Berücksichtigt wurden eine Reihe neuer Gesetze, die aktuelle Rechtsprechung sowie zwischenzeitliche Verwaltungsanweisungen. Die bisherigen EStR 2003 sind letztmalig für den VZ 2004 anzuwenden. In „Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht“ wird künftig die neue Gliederung verwendet (BStBl I Sondernummer 1/05, 23.12.05).
§ 3 EStG - Trinkgeldeigenschaft bei Zahlungen in den Tronc
Der BFH hat Zweifel, ob Trinkgelder in Spielbanken steuerpflichtig sind. Das Verfahren sei vergleichbar mit Richtfestgeldern, die gemeinsam gesammelt und anschließend nach einem festen Schema aufgeteilt werden. Auch das Verfahren im Gaststätten- oder Friseurgewerbe, wenn die Trinkgelder erst in eine Zentralkasse eingezahlt werden, ist mit dem Ablauf im Kasino vergleichbar. Die Finanzgerichte waren zuvor stets von Arbeitslohn ausgegangen (s. AStW 05, 642). Spielbankmitarbeiter sollten ihre Fälle offen halten (BFH 18.8.05, VI B 40/05, BFH/NV 05, 2190, DStRE 06, 67).
§ 6a EStG - Keine Rückstellung bei Nur-Pension
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