Steuern Kompakt
§ 6 EStG - Private Pkw-Nutzung beim Geländewagen
Nach dem Gesetzeszweck fallen unter die Entnahmeregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG alle Fahrzeuge, die nach den allgemeinen Erfahrungssätzen nicht nur gelegentlich privat mitgenutzt werden. Dieser Zweck gebietet es, auch Geländewagen in die Ein-Prozent-Regelung einzubeziehen. Denn auf Grund ihrer objektiven Beschaffenheit werden gerade Geländewagen typischerweise zur Beförderung von Personen und Gegenständen aus Gründen der privaten Lebensführung eingesetzt. Die Vermutung einer Privatnutzung wird nicht dadurch entkräftet, dass hierfür andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen (BFH 11.7.05, X B 11/05, BFH/NV 05, 1801).
§ 7 EStG - Nutzungswechsel führt nicht zum Wechsel der AfA-Methode
Diente ein Gebäude zunächst Wohnzwecken, kann die degressive AfA auch bei einem Wechsel zu einer gewerblichen Nutzung beibehalten werden. Damit widerspricht der BFH der Verwaltungsauffassung in R 44 Abs. 8 EStR. Eine Beschränkung auf die niedrigere lineare Abschreibung bei einer solchen Nutzungsänderung ist nach dem Wortlaut sowie dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nicht geboten. Weil die Nutzung zu Wohnzwecken entfallen ist, kann jedoch weiterhin nur eine degressive AfA von max. 5 v.H. nach § 7 Abs. 5 S.1 Nr. 2 EStG geltend gemacht werden (BFH 15.2.05, IX R 32/03, DB 05, 2500).
§ 11 EStG - Keine Anwendung beim Disagio
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