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  • Steuern kompakt

    § 9 EStG - Krankheit wegen Mobbing zählt nicht als Werbungskosten

     

    Aufwendungen im Zusammenhang mit seelischen Erkrankungen durch den Arbeitsplatz beruhen nicht in jedem Fall auf Mobbing im arbeitsrechtlichen Sinne und führen im Allgemeinen nicht zu Werbungskosten. Ein nicht sehr rücksichtsvoller Umgang und die damit verbundenen Folgen kommen in Leitungsberufen nicht selten vor. Hier fließen berufsbezogene Elemente und Umstände der allgemeinen Lebensführung untrennbar ineinander, wodurch der Werbungskostenabzug ausgeschlossen wird (BFH 23.1.08, VI B 91/07, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 081363).  

     

    § 10d EStG - Kein Verlustvortrag durch ungenutzten Grundfreibetrag

     

    Es ist mit dem GG vereinbar, wenn der bei der Einkommensteuerveranlagung unberücksichtigte Grundfreibetrag nicht in den verbleibenden Verlustabzug einbezogen wird. Dies folgt aus dem Jahressteuerprinzip und ist verfassungsrechtlich nicht zweifelhaft. Denn das Gebot, einen Betrag in Höhe des Existenzminimums steuerfrei zu stellen und nur das darüber hinausgehende Einkommen der Besteuerung zu unterwerfen, bezieht sich auf die jeweils jährlich festzusetzende Einkommensteuer. Die BVerfG-Rechtsprechung zum Existenzminimum beschränkt sich auf die Einkommensteuerfreiheit im jeweiligen Kalenderjahr (BFH 6.2.08, IX B 244/07, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 081364).  

     

    § 12 EStG - Studienkosten sind bis 2003 abziehbar