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  • Steuern Kompakt

    EStG - Nunmehr 10 verschiedene Vorläufigkeitsvermerke

     

    Die Punkte, hinsichtlich derer Einkommensteuerbescheide nach § 165 AO vorläufig ergehen, werden durch das BMF-Schreiben vom 2.8.2005 noch einmal auf aktuell zehn Sachverhalte erweitert. Neben Vorsorge-Aufwendungen, privaten Veräußerungs- und Termingeschäften, Haushaltsfreibetrag, Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte, Behindertenpauschbetrag, Haushaltsbegleitgesetz, Auswirkungen der Abgeordnetenpauschale sowie Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird jetzt zusätzlich der Nichtabzug von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22 EStG in die Liste aufgenommen (BMF 2.8.05, IV A 7 - S 0338 - 81/05, DB 05, 1714).  

     

    § 7g EStG - Ansparrücklage bei ehrenamtlicher Tätigkeit

     

    Im Vorgründungszeitraum ausgeübte gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten führen dazu, dass die Existenzgründerrücklage nicht in Anspruch genommen werden kann. Auch selbstständige Einkünfte aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind grundsätzlich ebenfalls schädlich. Das gilt aber nicht, wenn die Einnahmen in vollem Umfang steuerfrei waren. Dies trifft beispielsweise auf Beträge zu, die unter die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG fallen (OFD Chemnitz 26.4.05, S 2183 b - 5/12 - St 21, DB 05, 1142).  

     

    § 10 EStG - Erweiterung des Realsplittings möglich